gerichtsfreier Hoheitsakt

gerichtsfreier Hoheitsakt
gerichtsfreier Hoheitsakt,
 
ein Staatsakt, insbesondere ein Regierungsakt, der mangels rechtlicher Determiniertheit oder wegen seines hochpolitischen Charakters der gerichtlichen Kontrolle nicht unterworfen ist. Ob unter der Herrschaft des GG mit ausgebauter Verfassungsgerichtsbarkeit gerichtsfreie Hoheitsakte anzuerkennen sind, ist umstritten (Regierungsakt).

Universal-Lexikon. 2012.

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